Kategorie A

 

Die Kursteilnahme ist nur für Motorradmechaniker und Polizeibeamten mit einem für diese Zeitspanne gültigen Lernfahrausweis Kategorie A (offen) möglich.

Der Motorrad-Grundkurs Kategorie A (offen) ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an drei verschiedenen Tagen mit einem Roller / Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 125cm3 (kein Fahrzeug der Kat. A1) und/oder 11 kW Leistung absolviert werden.

Beachte bitte, dass die Gültigkeitsdauer deines Lernfahrausweises nur 4 Monate beträgt! Erst durch den vollständigen Besuch des Motorrad-Grundkurses verlängert sich dein Lernfahrausweis dann um weitere 12 Monate.


Alter: ab 18 Jahren


Motorleistung: ab 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

 

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