Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umschreiben.

Es werden diverse Unterlagen benötigt, alle Informationen hierzu finden Sie:

Kontrollfahrt

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz ein Jahr gültig.
Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. InhaberInnen von Führerausweisen aus einem EU/ EFTA Staat sind von einer Kontrollfahrt befreit.
BesitzerInnen eines Führerausweises aus anderen Staaten sind verpflichtet, eine Kontrollfahrt zu absolvieren welche ich gerne mit Ihnen durchführe.

 

An der Kontrollfahrt wird folgendes geprüft:

  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Beherrschen der allgemeinen Vortrittsregeln
  • ökologisches und ökonomisches Fahren
  • Fahren auf Autobahnen
  • Blicktechnik
  • Einspuren
  • Neu seit dem 1.1.2018 werden auch Manöver geprüft (Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren)

Bitte kontaktieren Sie mich für einen Termin oder für Fragen.